Lehrplan

für die Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

Lehrplan für die SeF

Stundentafel (Lehrplan)

An der SeF Seebach werden Schüler mit erhöhtem Förderbedarf unterrichtet. Die Entscheidung darüber trifft der Bezirksschulrat, der in einem Gutachten den sonderpädagogischen Förderbedarf jedes Schülers feststellt. Nach diesem Gutachten richtet sich dann auch der Lehrplan sowie der individuelle Förderplan eines jeden Kindes.

3 Stufen des Lehrplans:

  • Eingangsstufe 1. und 2. Schuljahr
  • Kernstufe 3. bis 7. Schuljahr
  • Übergangsstufe 8. und 9. Schuljahr

Bemerkungen zur Stundentafel

Die Stundentafelgliederung nach den Hauptstufen (Eingangs-, Kern- und Übergangsstufe) dient der Offenlegung der zur Verfügung stehenden Lernzeit. Das Gesamtkonzept des Lehrplanes sieht keine für alle Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise verbindlichen Lernziele oder nach Schwierigkeit aufbauende Schulstufen vor.

Die Heraushebung einzelner Gegenstände aus dem Gesamtunterricht erfolgt aus organisatorischen und planerischen Überlegungen hinsichtlich der Verwendung von besonderen Unterrichtsräumen und eines besonderen Lehrereinsatzes.

Die Pflichtgegenstände Werkerziehung und Ernährung und Haushalt können in der Eingangsstufe und in den beiden ersten Jahren der Kernstufe gemeinsam geführt werden. Der vorgesehene Stundenrahmen gilt daher für beide Gegenstände.

Der Gesamtunterricht als grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern umfasst neben dem Sachunterricht auch den Unterricht in den Kulturtechniken sowie die Musikalisch-rhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung.

Die unverbindlichen Übungen verstehen sich als ergänzende und erweiternde Angebote zum grundlegenden Unterricht. Ihre Gestaltung hat sich daher auch am Gesamtunterricht zu orientieren.